27-05-2019, 07:54
Derjenige Elternteil. bei dem das Kind lebt, erbringt seinen Anteil in Form von Betreuungsunterhalt (auch wenn dieser Elternteil Vollzeit arbeitet und das Kind fremdbetreut werden sollte), der andere Elternteil erbringt seinen Anteil in Form von Bargeld.
Der Unterhaltsanspruch ist ein Anspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern, d.h. sie erbringen ihre Unterhaltsleistungen wie beschrieben - oder sie teilen sich die Betreuung (Wechselmodell), dann zahlt keiner Barunterhalt, und beide Elternteile betreuen je hälftig.
Eine prozentuale Aufteilung gibt es nicht. Wer zu 45% das Kind betreut, zahlt 100% Unterhalt. So die Rechtssprechung.
Der Unterhaltsanspruch ist ein Anspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern, d.h. sie erbringen ihre Unterhaltsleistungen wie beschrieben - oder sie teilen sich die Betreuung (Wechselmodell), dann zahlt keiner Barunterhalt, und beide Elternteile betreuen je hälftig.
Eine prozentuale Aufteilung gibt es nicht. Wer zu 45% das Kind betreut, zahlt 100% Unterhalt. So die Rechtssprechung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1