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Rückforderung von Unterhaltsvorschuss
#1
jetzt habe ich auch nochmal eine Frage, weil "Brett vorm Kopf" ...

Ein Vater, unqualifiziert und gesundheitlich stark eingeschränkt, arbeitet sich an den Jobs ab, die er eben so kriegt. 
Leistungsunfähigkeit konnte ich für ihn schon mehrmals beim JA durchringen. 

Jetzt kam die neue Forderung nach Auskunft, weil JA UHV zahlt. Zeitraum: 04/18 bis 04/19. 

Gehaltsnachweise eingereicht. JA stellt nun fest: Sept. 18 bis März 19 = Leistungsunfähig
März 18 bis Aug 18 = eingeschränkt leistungsfähig. in Höhe von insg. 30 € monatlich. Nachzahlung in Form von Raten angeboten.

Jetzt geht es hier nicht um die überschaubare Summe an sich, sondern:

M.W wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate heran gezogen. Kann das JA sich hier einzelne Monate heraus picken, wie oben geschehen? Irgendwie bin ich mir da nicht sicher.
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Rückforderung von Unterhaltsvorschuss - von Nappo - 28-05-2019, 16:14

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