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Rückforderung von Unterhaltsvorschuss
#3
(28-05-2019, 18:07)p__ schrieb: Können tun sie alles, aber vor Gericht werden sie nicht mit dem Zurechtschnitzen von Berechnungszeiträumen durchkommen.

Vor Gericht kann man sich auch locker über fünf Jahre lang streiten, ich kann da ein Lied von singen. Ich würde die 30 Euro schlucken, solch ein verständnisvolles JA hätte ich auch gerne ...
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RE: Rückforderung von Unterhaltsvorschuss - von IPAD3000 - 30-05-2019, 22:46

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