12-06-2019, 16:13
Witzig. Es ist doch gerade der Sinn einer Mittelung, aus diesen Schwankungen auf eine Einkommensgrundlage zu kommen. Gäbe es keine Schwankungen, wäre eine Mittelwertbildung überflüssig. Die Mittelwertbildung macht man ja der Schwankungen wegen.
Die Beweislast für mangelndes Einkommen liegt in der Tat beim Pflichtigen, aber nicht die Beweislast für eine willkürliche Berechnungsmethode abseits der Unterhaltsleitlinien!
Die Beweislast für mangelndes Einkommen liegt in der Tat beim Pflichtigen, aber nicht die Beweislast für eine willkürliche Berechnungsmethode abseits der Unterhaltsleitlinien!