13-06-2019, 01:27
In Fällen von Einkommensveränderungen sind meines Wissens Unterhaltstitel erst abänderbar, wenn z.B. eine Erkrankung oder Arbeitslosigkeit samt Einkommenseinbussen mindestens 6 Monate besteht. Im Rahmen der Gleichbehandlung beider Parteien würde ich dann auch vom Amt verlangen, dass diese nicht in kürzeren Abständen an den Unterhaltspflichten schrauben. Vielleicht mal das Grundgesetz zitieren?