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Rückforderung von Unterhaltsvorschuss
#11
In Fällen von Einkommensveränderungen sind meines Wissens Unterhaltstitel erst abänderbar, wenn z.B. eine Erkrankung oder Arbeitslosigkeit samt Einkommenseinbussen mindestens 6 Monate besteht. Im Rahmen der Gleichbehandlung beider Parteien würde ich dann auch vom Amt verlangen, dass diese nicht in kürzeren Abständen an den Unterhaltspflichten schrauben. Vielleicht mal das Grundgesetz zitieren?
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RE: Rückforderung von Unterhaltsvorschuss - von IPAD3000 - 13-06-2019, 01:27

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