20-06-2019, 13:59
Das Thema Flexibilität ist für meine Ex mit Schulbeginn vorbei. Dann wird es um Kontinuität gehen.
Ich habe der Helferindustrie vor einigen Monaten gesagt, dass die mir bei Schulbeginn nicht mit Kontinuität und Planungssicherheit ankommen brauchen, weil ich wüßte dass das kommt. Das größte Thema meiner Ex sind die Schulferien.
P_, Du meinst also, dass da nichts kommt?
Die kann vor Arbeit und Streß kaum aus den Augen gucken, tut sich das aber 1x die Wochen vor der Arbeit an. Boykottiert bis heute Telefonate. Wenn ich mal einen Zusatztag möchte heißt es, geht nicht aber gerne am Wochenende.
Die geht zum Kinderpsychologen, weil die muss oder den nächsten Entlastungsplan ausheckt. Alles andere wäre eine große Überraschung.
Könnte das für die ein Türöffner für Zwangsberatung sein?
Kann der alte Umgangsbeschluss von der Umgangspflegerinn aufgegriffen werden - WE + 50% der Ferien? Mein Anwalt meinte vor knapp 1 Jahr, dass der im Grunde noch gelten würde, weil nichts anderes beschlossen ist. Mein Antrag auf Werktagsumgänge gerichtlich abgelehnt wurde, obwohl der Werktagsumgang gelebt wurde/wird.
Ich habe der Helferindustrie vor einigen Monaten gesagt, dass die mir bei Schulbeginn nicht mit Kontinuität und Planungssicherheit ankommen brauchen, weil ich wüßte dass das kommt. Das größte Thema meiner Ex sind die Schulferien.
P_, Du meinst also, dass da nichts kommt?
Die kann vor Arbeit und Streß kaum aus den Augen gucken, tut sich das aber 1x die Wochen vor der Arbeit an. Boykottiert bis heute Telefonate. Wenn ich mal einen Zusatztag möchte heißt es, geht nicht aber gerne am Wochenende.
Die geht zum Kinderpsychologen, weil die muss oder den nächsten Entlastungsplan ausheckt. Alles andere wäre eine große Überraschung.
Könnte das für die ein Türöffner für Zwangsberatung sein?
Kann der alte Umgangsbeschluss von der Umgangspflegerinn aufgegriffen werden - WE + 50% der Ferien? Mein Anwalt meinte vor knapp 1 Jahr, dass der im Grunde noch gelten würde, weil nichts anderes beschlossen ist. Mein Antrag auf Werktagsumgänge gerichtlich abgelehnt wurde, obwohl der Werktagsumgang gelebt wurde/wird.