26-06-2019, 02:13
Moin.
VM
(04-06-2019, 01:25)Absurdistan schrieb: Hatte die Mutter überhaupt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?Noch nie gehört, von dieser 1/3-Schwelle. Könntest Du die Quellen genauer angeben bitte?
Es gilt 1/3 Betreuungsleistung als Schwelle für Anspruch auf Unterhaltsvorschuss!
Jedenfalls sieht es das Verwaltungsgericht in Berlin und das Bundesverwaltungsgericht es so.
VM