02-07-2019, 17:50
(02-07-2019, 07:20)Austriake schrieb: Wenn ich nicht andere Möglichkeiten gehabt hätte zum Überleben, dann hätte mich die gegenerische Anwältin via PfÜB und P-Konto dazu gezwungen, mich strafbar zu machen nach §170StGB - weil ich nämlich nicht in der Lage gewesen wäre den laufenden Unterhalt zu bedienen! Der laufende Unterhalt ist nämlich aus dem Pfändungsfreibetrag heraus zu leisten!!!
@Austriake
Das geht nicht...! Dann hat Sie nicht den PfüB beantragt. Hattest Du eine Hauptverhandlung....