04-07-2019, 08:25
(04-07-2019, 07:23)Austriake schrieb: Und dafür hat die gegenerische Anwältin einen PfÜB erwirkt (als direkte Folge davon habe ich meinen Job verloren; kaufmännische Vertrauensstellung ist erledigt bei Pfändung).
Genau das meine ich !...Bei mir genauso!...Wenn Du das Nachweisen kannst ist das f. alle § 170 StGB und Insolvenzverfahren "tödlich" f. den Unterhaltsempfänger.
Leider hat keiner meiner Strafrichter es auf ein Urteil ankommen lassen...
Was mich mal interessieren würde wie das mit dem laufenden und rückständigen Unterhalt ist wenn Du nur den Pfüb bedienen kannst aber nicht mehr den laufenden Unterhalt...
Hat der laufende Unterhalt vor rückständigen Unterhalt vorrang und wenn ja wo steht das ?
Hast Du/jemand Ahnung ?
Lg