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10% Kürzung des SB trotz hoher Miete
#3
Da muss ich kurz einhaken. Ich wollte es so deutlich nicht schreiben und schrieb deshalb, dass meine Partnerin mehr als 1000 netto hat. Deutlich mehr. Es geht Richtung 2000€.

Trotzdem kein Grund sie deswegen allein für Kind 2 unterhaltspflichtig zu sehen.
In den Süddeutschen Unterhaltsrichtlinien steht folgendes:

21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten
Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme.
Er beträgt
- beim Nichterwerbstätigen 880 €
- beim Erwerbstätigen 1.080 €.
Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 380 € enthalten.

Unterste Grenze der Inanspruchnahme verstehe ich so, dass dann keine Kürzung wegen Zusammenleben mit der Partnerin mehr erfolgen kann, sondern dies das unterste Limit darstellt.

http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Unte...Leitlinien

Idealfall: fällt die Kürzung dadurch weg und würde die Belegung der hohen Miete klappen, würde mein SB um 120€ auf 1000 angehoben werden. Meine Rente liegt bei 950. Somit wäre ich aus den Unterhaltszahlungen draußen.
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RE: 10% Kürzung des SB trotz hoher Miete - von Martin99 - 15-07-2019, 22:21

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