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10% Kürzung des SB trotz hoher Miete
#7
Ich glaub es liegt eine Verwechslung vor. Dampfablasser war der Oli. :-)

Meine Situation ist schlecht, aber nicht so schlecht. Das stimmt. Ich bin mit meiner Partnerin nicht verheiratet. Auf dem Papier bin ich von der Kindsmutter 1 nicht mal geschieden. Status also dauerhaft getrennt lebend von KM1. Mit KM2 lebe ich in wilder Ehe mit kleinem Sohn.

Das heißt also, dass wenn sie jemals über 2500 käme, man mir mehr als 10% Kürzung reindrückt? Oder wie soll man sie für Kind1 barunterhaltspflichtig machen? Direkt ist doch von ihr nichts zu holen.

Wir wirtschaften streng getrennt und das seit Jahren, was ich anhand von Kontoauszügen belegen kann. Wir befüllen beide zu gleichen Teilen eine Haushaltskasse und teilen die Miete, Strom, DSL, GEZ über hälftige Ausgleichszahlung aufs Konto des jeweilig anderen. Ein echtes 50:50 also. Leider möchte mir hier die UVK die letzte Existenzgrundlage entziehen, so dass es entweder heißt, dass sie mich finanziell unterstützt oder es auf Trennung hinausläuft. Eine Art Sippenhaft was hier gespielt wird. Aber jammern bringt nichts. Man muss argumentativ dagegen angehen.

Ultima Ratio wäre das Spiel nicht mitzuspielen, meinen Standpunkt (Siehe oben) mit der Anhebung auf 1000 minus 10% = 900 anzusetzen und nach Quotelung den Unterhalt für Kind 1 überweisen. Das werden dann geschätzt ~30€ sein.

Die verklagen mich dann, wenn sie meine SB Anpassung durch höhere Miete nicht akzeptieren. Wie seht Ihr da meine Chancen vor Gericht?
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RE: 10% Kürzung des SB trotz hoher Miete - von Martin99 - 16-07-2019, 10:38

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