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Unterhaltsvorschuss ab 12 auch wenn Mutter keine 600€ verdient
#2
Moin Zahlesel_RUS  Cool 

ich verstehe § 1 Abs. 1a UVG so: nach dem 12. Lebensjahr hat das Kind nur dann keinen Anspruch auf UHV, wenn es trotz UHV-Zahlungen noch H4 beziehen müsste und die Mutter weniger als 600 € Einkommen hat. Ist das nicht der Fall, hat das Kind Anspruch auf UHV-Leistungen.

Es stellen sich also zwei Fragen:

  1. Liegt das reine Einkommen (ohne H4, ohne Kindergeld) der Mutter unter 600 €? 
  2. Bekommt das Kind UHV und H4? 
Falls Du beide mit Ja beantworten kannst, hat jemand in deinem Fall rechtswidrig gehandelt. Es hätte kein UHV an das Kind fließen dürfen. Du müsstest halt noch herausfinden, welches Rechtsmittel ggf. dagegen zur Verfügung steht. Falls die Mutter falsche Angaben gemacht hat, greift nämlich § 5 Abs. 1 UVG (sie "müsste" zurückzahlen, nicht du).

Interessante Option übrigens, liegt bei mir allerdings nicht vor. Wie sieht's bei dir aus? Beide Fragen bejaht?

VM
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RE: Unterhalsvorschuss ab 12 auch wenn Mutter keine 600€ verdient - von Vater Morgana - 22-07-2019, 15:53

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