22-07-2019, 18:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-07-2019, 18:48 von Zahlesel_RUS.)
1.Mutter hat harz4 bekommen, es ist doch kein Einkommen.
2.beides geht doch nicht
Ich habe es so verstanden: UV kriegen Muttis für Kinder bis zum 13. Lebensjahr ohne 600 EUR verdienen zu müssen.
Damit ergeben sich für 2017 (rechnerisch) folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
[font=-webkit-standard]Regelleistungen 2017 in der Übersicht[/font]
Kinder von 14 bis 17 JahreStufe 4 / 311 EUR
Kinder von 6 bis 13 JahreStufe 5 / 291 EUR
2.beides geht doch nicht
Ich habe es so verstanden: UV kriegen Muttis für Kinder bis zum 13. Lebensjahr ohne 600 EUR verdienen zu müssen.
Zitat:die Unterhaltsleistung höher ist als der Hartz IV-Betrag. Die war bei xxxxx der Fall.Also mein Sohn war 12, 268 < 291, wie rechnen sie dort...
Damit ergeben sich für 2017 (rechnerisch) folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
- Kinder [b]bis zum 6. Geburtstag: 150 EUR[/b] (342 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)
- Kinder [b]bis zum 12. Geburtstag: 201 EUR[/b] (393 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)
- Kinder [b]bis zum 18. Geburtstag: 268 EUR[/b] (460 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)
[font=-webkit-standard]Regelleistungen 2017 in der Übersicht[/font]
Kinder von 14 bis 17 JahreStufe 4 / 311 EUR
Kinder von 6 bis 13 JahreStufe 5 / 291 EUR
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