22-07-2019, 21:56
(22-07-2019, 18:47)Zahlesel_RUS schrieb: 1.Mutter hat harz4 bekommen, es ist doch kein Einkommen.Korrekt. Gemeint ist das anrechenbare Einkommen nach dem SGB II, abzgl. Kindergeld. Nur ALG II und Kindergeld bedeutet in diesem Fall 0 € Einkommen. Bedeutet das eigentlich, dass in der Zeit wo sie UHV für dein Kind bekam, gleichzeitig auch H4 an sie gezahlt wurde?
(22-07-2019, 18:47)Zahlesel_RUS schrieb: 2.beides geht doch nichtH4 und UHV geht. Aber eben nur dann, wenn die Mutter mehr als 600 € Einkommen monatlich hat! Hat sie in der Zeit weniger oder nichts verdient, wäre UHV rechtswidrig gewesen.
Zitat:Ich habe es so verstanden: UV kriegen Muttis für Kinder bis zum 13. Lebensjahr ohne 600 EUR verdienen zu müssen.… unabhängig davon, ob sie gleichzeitig H4 beziehen oder nicht. (Korrektur: bis zum 13. Geburtstag) Genau. Danach müssen sie mehr als 600 € verdienen oder durch den UHV-Bezug ganz aus H4 rauskommen.
Zitat:Also mein Sohn war 12, 268 < 291, wie rechnen sie dort...Das kann ich dir nicht genau sagen, aber das JC hat für deinen Sohn einen Bedarf errechnet. Bedarf = Regelsatz + KdU (+ Mehrbedarfe), und Anspruch auf UHV hat dein Kind nur, wenn Bedarf < UHV. Rechne also eher so: Bedarf = 268 + Mietanteil des Kindes. Dann kommst Du vielleicht auf über 291 €. Und dann besteht kein Anspruch auf UHV.
Wenn ich das weiterdenke (Experten bitte korrigiert mich), dann gibt es den UHV-Anspruch für H4-Bezieher nur, wenn die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes dadurch aus dem SGB II-Bezug herauskäme. Aus dem Grund, dass sonst UHV als Einkommen der BG angerechnet werden müsste und somit zur Bedarfsdeckung anderer Mitglieder der BG dient?
VM