23-07-2019, 12:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-07-2019, 12:49 von Vater Morgana.)
(22-07-2019, 22:43)Zahlesel_RUS schrieb: ich bin der Meinung sie hat am Anfang Harz4 bekommen, dann irgendwann UV und sollte es sicherlich kompletto an JC überweisen. Sonst habe ich keine InfosSie hätte UHV für einen 13-Jährigen nur bekommen dürfen, wenn sie danach komplett aus H4 raus gewesen wäre. Hat sie weiter H4 bezogen und gleichzeitig UHV kassiert? Klartext: Bekam sie Geld von JC und JA im selben Zeitraum?
§4 (1a) UVG soll ja gerade verhindern, dass Geld vom JA direkt wieder ans JC fließt! Wenn's um sein Geld geht, kann der Staat nämlich sehr pingelig werden. Du sollst ja nicht sagen können, dass Du mit deinem Unterhalt die Sozialkassen aufbesserst.
Zitat:Bedarf 291 UV 268 im Jahr 2017Da hab ich mich beim ersten Mal verlesen, sorry. Bedarf > UHV, eindeutig. D.h. wenn Frau weniger als 600 € verdient -> kein UHV! Bleibt nur die Frage nach dem Rechtsmittel: Überprüfungsantrag? Klage? Für dein Strafverfahren bliebe das jedoch erstmal ohne Auswirkungen.
VM