11-08-2019, 21:58
Gesetzt den Fall, die Tochter wird volljährig, beendet ihr Abi erfolgreich, will nun studieren. Der Unterhalt ist strittig am OLG, zumindest besteht ein Titel, der NICHT auf Volljährigkeit begrenzt ist. Somit aktuell schwebend wirksam und vollstreckbar.
Tochter schickte nun Mama vor, ich solle den Bafögantrag ausgefüllt zurücksenden. Frist bis Ende August. Ich erwiderte, die Tochter ist volljährig, müsse die Auskunft selbst bei mir einfordern. Dies tat sie nicht. Statt dessen beantragte sie Bafög ohne mir Auskunft abzuverlangen, hat dies bewilligt bekommen, wohl als Vorschussleistung, da ich angeblich die Auskunft nicht zur Verfügung stellte.
Tochter verweigert den Verzicht auf den Titel, obwohl ich bekanntermaßen nicht leistungsfähig bin, mit dem Status „nicht mehr privilegiert“ kann mir kein fiktives Einkommen oder erhöhte Erwerbsobligenheit abgefordert werden. Einkommen deutlich unter Selbstbehalt.
Meine Tochter (ihre Mutter?) stemmt sich gegen den Unterhaltsverzicht, da werde ich langsam böse, überlege, ob ich gegen den Bafögbescheid Widerspruch einlege. Schließlich hätte sie (ist das so?) vorab versuchen müssen, mir selbst Auskunft abzuverlangen. Zudem kollediert die Tatsache, auf den Alttitel nicht verzichten zu wollen, mit ihrem Antrag. Sie erhofft sich scheinbar noch Ansprüche durchsetzen oder pfänden zu können, womit etwaige bezogene Bafögleistungen zum Sozialbetrug führen (doppelt kassieren). Im Moment hab ich zwar kein Geld, kippt meine Mutter aber morgen tod um, würde ich erben, und es wäre doch was zu holen (was ich dann durch ausschlagen zu verhindern wissen werde, aber das weiß sie ja nicht).
Wie kann ich dem Bafög-Bescheid hier wirksam widersprechen? Ungern schmeiss ich zwar meiner Tochter Knüppel zwischen die Beine, leider ist sie nur Marionette ihrer Herrin, haut selbst mit dem Knüppel auf meine Existenz. Es wird Zeit, dass sie merkt, wer hier nur ihren Hass auslebt, ohne Rücksicht auf Verluste.
Tochter schickte nun Mama vor, ich solle den Bafögantrag ausgefüllt zurücksenden. Frist bis Ende August. Ich erwiderte, die Tochter ist volljährig, müsse die Auskunft selbst bei mir einfordern. Dies tat sie nicht. Statt dessen beantragte sie Bafög ohne mir Auskunft abzuverlangen, hat dies bewilligt bekommen, wohl als Vorschussleistung, da ich angeblich die Auskunft nicht zur Verfügung stellte.
Tochter verweigert den Verzicht auf den Titel, obwohl ich bekanntermaßen nicht leistungsfähig bin, mit dem Status „nicht mehr privilegiert“ kann mir kein fiktives Einkommen oder erhöhte Erwerbsobligenheit abgefordert werden. Einkommen deutlich unter Selbstbehalt.
Meine Tochter (ihre Mutter?) stemmt sich gegen den Unterhaltsverzicht, da werde ich langsam böse, überlege, ob ich gegen den Bafögbescheid Widerspruch einlege. Schließlich hätte sie (ist das so?) vorab versuchen müssen, mir selbst Auskunft abzuverlangen. Zudem kollediert die Tatsache, auf den Alttitel nicht verzichten zu wollen, mit ihrem Antrag. Sie erhofft sich scheinbar noch Ansprüche durchsetzen oder pfänden zu können, womit etwaige bezogene Bafögleistungen zum Sozialbetrug führen (doppelt kassieren). Im Moment hab ich zwar kein Geld, kippt meine Mutter aber morgen tod um, würde ich erben, und es wäre doch was zu holen (was ich dann durch ausschlagen zu verhindern wissen werde, aber das weiß sie ja nicht).
Wie kann ich dem Bafög-Bescheid hier wirksam widersprechen? Ungern schmeiss ich zwar meiner Tochter Knüppel zwischen die Beine, leider ist sie nur Marionette ihrer Herrin, haut selbst mit dem Knüppel auf meine Existenz. Es wird Zeit, dass sie merkt, wer hier nur ihren Hass auslebt, ohne Rücksicht auf Verluste.