11-08-2019, 22:52
Genau den Schlussstrich kann ich wohl erst ziehen, wenn mir der Titelverzicht erklärt wird. Ansonsten bin ich gezwungen trotz laufendem Verfahren am OLG nochmals Stufenklage am FG einzureichen, denn das OLG prüft nur ein Urteil welches aus Zeiten ihrer Minderjährigkeit stammt. Ich backe mir doch nicht Monat für Monat noch weiter auftürmende Unterhaltsschulden ans Bein, nur weil der Titel nicht freiwillig zurückgeben wird.