11-08-2019, 23:32
(11-08-2019, 22:15)kay schrieb: ... Willst Du Dir das wirklich antun oder irgendwann auch mal einen Schlusstrich ziehen?
Das fängt gerade erst an. FB3 muss er ausfüllen und die Einkommensnachweise vorlegen. Man kann das verzögern, aber dann kommt halt irgendwann die Zwangsgeldandrohung. Die Mutter muss auch Auskunft leisten. Der BAföG-Bescheid ergeht dann an die Tochter und nur die könnte wenn sie wollte Widerspruch einlegen. Wenn er leistungsfähig ist und dennoch keinen Unterhalt zahlt, kann die Tochter BAföG-Vorschussleistungen - so wie hier wohl geschehen - beantragen. Das wird dann versucht 1:1 plus Zinsen bei ihm wieder einzutreiben (theoretisch sollte dies bei beiden Elternteilen je nach Leistungsfähigkeit erfolgen) ohne Rücksicht auf Leistungsfähigkeit. Bei mir z.B. wollte das BAföG-Amt als erste Forderung X Euro und die dann nach Gerichtsverfahren auf ca. X/3 reduziert wurden, die ich zahlen musste. Also aufpassen und selber gut rechnen, zumal sich die BAföG-Förderung zum August 2019 geändert hat.