11-08-2019, 23:29
Ich würde bei den Umgangskosten ansetzen, hier sind nach einem Urteil des OLG Bremen 0,20 Euro je gefahrene Km für Umgang statthaft, können entweder das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen mindern, alternativ auf den SB aufgeschlagen werden. Das Urteil ist recht alt, hab leider keine Verfahrensnummer parat. Vielleicht gönnen die einem inzwischen 0,30 Cent, was ich aber kaum glaube. Die 10% wirst du hinnehmen müssen wegen gemeinsamer Haushaltsführung mit deiner Partnerin, andere Gerichte haben schon bis zu 20% in Abzu gebracht.