12-08-2019, 09:57
Klar, wollen die nicht den Titel zurück geben. Den Grund hast Du selbst geschrieben: Sie hofft, noch "Ansprüche" durch zu setzen. Sie hängt am Bännel der Mutter. Die hatte Jahre Zeit, die Tochter von ihr abhängig zu machen. Wer verzichtet da schon auf sprudelnde Quellen die zu versiegen beginnen?
Das Problem ist, richtig zu handeln, ohne sich Steine in den Weg zu legen. Die OLG Sache ist das Eine. Aber die Sache mit dem Volljährigenunterhalt nun das Andere. Da Du was beim OLG liegen hast, hast Du scheinbar auch einen Anwalt? Ich würde ganz vorschriftsmäßig vorgehen. So, wie es nun mal beim Thema 18+ ist:
Nicht zu verhindern sein, dürfte eine Unterhaltsabänderungsklage bzw. der Antrag auf Herausgabe des Titels. Natürlich hast Du Recht, dass Deine Tochter die Ansprechpartnerin ist. Aber kneif mal nem Ochs ins Horn! Die ist mit der Mutter symbiotisch verbunden. Selbst wenn sie wollte. Die kann nix alleine. Gar nichts. Unsicher, unselbständig, hilflos, aber große Klappe. Auf dem Weg ins Erwachsenenleben zwar nicht gerade eine gute Voraussetzung, aber überall anzutreffen.
Um Dir nicht selbst zu schaden, gib Ihr halt Auskunft. Die schickst Du natürlich an die Tochter, auch wenn die Aufforderung von der Mutter kam. Egal. Dem BaföG Antrag würde ich nicht widerprechen. Herzlichen Glückwunsch zur Bewilligung. Du weißt, dass das den Anspruch sowieso schon mal mindert. Der Rest steht ja im Forum.
Wenn Du schön brav Auskunft gegeben hast, forderst Du gleichzeitig die Tochter auf, auch Auskunft der Mutter einzuholen und mitzuteilen. Je nachdem wieviel Du selbst machen willst. Um aus der Knechtschaft heraus zu kommen, wirst Du um ein Verfahren nicht herum kommen.
Wenn Du zu lange wartest, fliegt Dir das Ding am Ende noch um die Ohren und kostet umsonst Nerven. Pfändungsversuche - auch wenn nicht gerechtfertigt - und alle Schikanen die man sich denken kann. Lieber kurz und schmerzlos die Sache nun zu Ende führen
Das Problem ist, richtig zu handeln, ohne sich Steine in den Weg zu legen. Die OLG Sache ist das Eine. Aber die Sache mit dem Volljährigenunterhalt nun das Andere. Da Du was beim OLG liegen hast, hast Du scheinbar auch einen Anwalt? Ich würde ganz vorschriftsmäßig vorgehen. So, wie es nun mal beim Thema 18+ ist:
Nicht zu verhindern sein, dürfte eine Unterhaltsabänderungsklage bzw. der Antrag auf Herausgabe des Titels. Natürlich hast Du Recht, dass Deine Tochter die Ansprechpartnerin ist. Aber kneif mal nem Ochs ins Horn! Die ist mit der Mutter symbiotisch verbunden. Selbst wenn sie wollte. Die kann nix alleine. Gar nichts. Unsicher, unselbständig, hilflos, aber große Klappe. Auf dem Weg ins Erwachsenenleben zwar nicht gerade eine gute Voraussetzung, aber überall anzutreffen.
Um Dir nicht selbst zu schaden, gib Ihr halt Auskunft. Die schickst Du natürlich an die Tochter, auch wenn die Aufforderung von der Mutter kam. Egal. Dem BaföG Antrag würde ich nicht widerprechen. Herzlichen Glückwunsch zur Bewilligung. Du weißt, dass das den Anspruch sowieso schon mal mindert. Der Rest steht ja im Forum.
Wenn Du schön brav Auskunft gegeben hast, forderst Du gleichzeitig die Tochter auf, auch Auskunft der Mutter einzuholen und mitzuteilen. Je nachdem wieviel Du selbst machen willst. Um aus der Knechtschaft heraus zu kommen, wirst Du um ein Verfahren nicht herum kommen.
Wenn Du zu lange wartest, fliegt Dir das Ding am Ende noch um die Ohren und kostet umsonst Nerven. Pfändungsversuche - auch wenn nicht gerechtfertigt - und alle Schikanen die man sich denken kann. Lieber kurz und schmerzlos die Sache nun zu Ende führen