12-08-2019, 12:01
Feuere auf allen Zylindern gleichzeitig. Hohes Einkommen der Mutter, zweites Kind, Umgangskosten. Die Punkte verstärken sich gegenseitig. So ist ein hohes Muttereinkommen vielleicht nicht genügend, um die Barunterhaltspflicht ganz zu verlagern, aber in so guten Verhältnissen der Gegenseite wäre eine Selbstbehaltskürzung unbillig, die auch ein weiteres Kind trifft und das Ungleichgewicht noch verstärkt.
Und auch nochmal, da das oft nicht begriffen wird: Wenn du 1000 EUR verdienst und die Mutter 2500, ist der rechnerische Faktor zwar 2,5 aber die Verhältnisse auf Mutterseite durchaus nicht so dick, um von der Regel abzuweichen. Das muss schon anders aussehen, etwa 2000 EUR und 5000 EUR. Alles netto.
Und auch nochmal, da das oft nicht begriffen wird: Wenn du 1000 EUR verdienst und die Mutter 2500, ist der rechnerische Faktor zwar 2,5 aber die Verhältnisse auf Mutterseite durchaus nicht so dick, um von der Regel abzuweichen. Das muss schon anders aussehen, etwa 2000 EUR und 5000 EUR. Alles netto.