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10% Kürzung des SB trotz hoher Miete
#16
Besteht gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse irgendeine Verpflichtung Änderungen anzugeben?

Muss man sich da selbstständig melden, wenn man z.B. umzieht? Die Einkünfte sich erhöhen (z.B. Rentenerhöhung)? Also Infos melden, die zu den eigenen Ungunsten wären?

Die Kindesmutter darf ja nur alle 2 Jahre die Einkünfte abfragen. Gilt dies auch für die UVK?

Wenn bei erneuter Abfrage der UVK die Daten aktualisiert werden und ersichtlich wird, dass der Zustand z.B. schon 1 Jahr besteht, muss man dann die Differenz (die man Unterhalt zu wenig bezahlte) nachzahlen?
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RE: 10% Kürzung des SB trotz hoher Miete - von Martin99 - 20-08-2019, 16:55

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