20-08-2019, 16:59
(20-08-2019, 16:55)Martin99 schrieb: Besteht gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse irgendeine Verpflichtung Änderungen anzugeben?
Im Standardfall nicht und im Standardfall ist auch nur alle zwei Jahre Auskunft zu geben, ausser du hast etwas anderes vereinbart oder wurdest dazu verurteilt. Es gibt aber Szenarien, in denen das nur teilweise stimmt. Wenn die UVK zum Beispiel bei Schulden einen zeitweiligen Vollstreckungsverzicht eingegangen sind, können und dürfen sie ständig wieder um Auskunft fragen.
Die musst du dann zwar strenggenommen nicht geben, aber die müssen dann auch den Vollstreckungsverzicht nicht aufrecht erhalten....