23-09-2019, 11:57
Hallo Zusammen,
ich bin seit 2013 geschieden und die gemeinsamen Kinder (9 und 10) leben bei meier Ex.
Bei der Scheidung habe ich für beide Kinder freiwillig beim Jugendamt deren Unterhalt titulieren lassen.
Ich habe regelmäßigen Umgang mit Ihnen (alle 2 Wochenenden von Fr.-So.) und zusätzlich 3 x für jeweils 1 Woche in den Schulferien.
Meine Ex bekommt derzeit 730,00 € (2 x 365,00 €) Unterhalt von mir und volles Kindergeld (2 x 204,00 €).
Ich gehe Vollzeit arbeiten und bin seit Ende 2014 auch wieder verheiratet. Beide Kinder verstehen sich blendend mir meiner neuen Frau.
Jetzt ist es so, dass meine Tochter bei mir leben und auch zu mir ziehen möchte. Mein Sohn würde weiterhin bei meiner Ex leben.
Nun meine Frage:
Weiß jemand, wie es sich in dem Fall mit dem Unterhalt verhält ?
Wird der Unterhalt gegeneinander aufgerechnet ?
oder muss ich bei meiner Ex-Frau den Unterhalt für die Tochter einfordern ?
Dann hätte ich nämlich schlechte Karten, denn die Ex bezieht Erwerbsminderungsrente (Höchstsatz ca. 850,00 € zzgl. ca. 300,00 € Wohngeld).
Ich möchte mich bereits im Vorfeld für alle Hinweise und Einschätzungen bedanken.
Viele Grüße
Don Pedro
ich bin seit 2013 geschieden und die gemeinsamen Kinder (9 und 10) leben bei meier Ex.
Bei der Scheidung habe ich für beide Kinder freiwillig beim Jugendamt deren Unterhalt titulieren lassen.
Ich habe regelmäßigen Umgang mit Ihnen (alle 2 Wochenenden von Fr.-So.) und zusätzlich 3 x für jeweils 1 Woche in den Schulferien.
Meine Ex bekommt derzeit 730,00 € (2 x 365,00 €) Unterhalt von mir und volles Kindergeld (2 x 204,00 €).
Ich gehe Vollzeit arbeiten und bin seit Ende 2014 auch wieder verheiratet. Beide Kinder verstehen sich blendend mir meiner neuen Frau.
Jetzt ist es so, dass meine Tochter bei mir leben und auch zu mir ziehen möchte. Mein Sohn würde weiterhin bei meiner Ex leben.
Nun meine Frage:
Weiß jemand, wie es sich in dem Fall mit dem Unterhalt verhält ?
Wird der Unterhalt gegeneinander aufgerechnet ?
oder muss ich bei meiner Ex-Frau den Unterhalt für die Tochter einfordern ?
Dann hätte ich nämlich schlechte Karten, denn die Ex bezieht Erwerbsminderungsrente (Höchstsatz ca. 850,00 € zzgl. ca. 300,00 € Wohngeld).
Ich möchte mich bereits im Vorfeld für alle Hinweise und Einschätzungen bedanken.
Viele Grüße
Don Pedro