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Kind will zu mir ziehen - Unterhaltsanspruch
#2
Nein, der Unterhalt wird nicht gegeneinander aufgerechnet.

Vielmehr wird der jeweilige Unterhaltsanspruch neu ermittelt und dann zahlst du für ein Kind Unterhalt an die Ex (abzüglich halbem Kindergeld, weil sie das derzeit eh schon bezieht), und Exe zahlt dir den Unterhalt für dasjenige Kind, welches bei dir lebt - plus das hälftige Kindergeld.

Ich kann nur empfehlen, dann auch treu und brav den neuen Unterhaltsbetrag zu bezahlen, auch wenn Exe ihrerseits weniger pünktlich oder gar nicht zahlt - dafür gibts Vollstreckungsmaßnahmen und den §170 StGB.
Aber einfach selbst des Geld einbehalten, ist gefährlich - weil es ja der Unterhaltsanspruch des Kindes ist. Die Mutter verwaltet nur....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Kind will zu mir ziehen - Unterhaltsanspruch - von Austriake - 23-09-2019, 12:23

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