24-09-2019, 07:29
(23-09-2019, 23:25)p__ schrieb: Du meinst, du könntest als Unterhaltspflichtiger einfach so verlangen, dass die Staatsgewalt die Mutter des Kindes beschattet, durchleuchtet, verfolgt, prüft? Sonniger Gedanke :-)
Sei doch froh, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Weniger Rückforderung an dich.
Moment. Das JA berechnet mir genau diesen Zeitraum an, für den sie nichts beantragt hat. Kann sie das etwa rückwirkend beantragen?