24-09-2019, 09:56
(24-09-2019, 07:29)Markus Müller schrieb: Moment. Das JA berechnet mir genau diesen Zeitraum an, für den sie nichts beantragt hat. Kann sie das etwa rückwirkend beantragen?
Für Zeiträume, in denen die Unterhaltsvorschusskasse nichts ausbezahlt hat, kann die Unterhaltsvorschusskasse nichts von dir fordern.
Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden.