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Kind will zu mir ziehen - Unterhaltsanspruch
#17
(23-09-2019, 15:51)p__ schrieb: Eine Heirat ist zunächst mal eines: Ein Versorgungsinstrument. Damit fallen sämtliche Leistungen, die der Staat so anbietet schlagartig weg und werden zu Pflichten für den Ehepartner. Egal was. Wohngeld, Verfahrenkostenhilfe, Unterhaltsvorschuss, ALG 2...

Also bei der Verfahrenskostenhilfe muss ich widersprechen. Die hab ich trotz Heirat in 2014 seither immer bekommen. Hängt sehr vom Einkommen und daraus fiktiv resultierendem Familienunterhalt ab.
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RE: Kind will zu mir ziehen - Unterhaltsanspruch - von IPAD3000 - 24-09-2019, 22:58

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