24-09-2019, 23:01
(24-09-2019, 17:37)p__ schrieb: Ein Antrag der Ex auf Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse löst bei dir keine Unterhaltspflicht aus. Aber im Jugendamt wird was ausgelöst, nämlich eine sofortige Forderung an dich nach Auskunft, Geld, Seele, linker Niere. Und damit bist in der Praxis innerhalb von 24 Stunden unterhaltspflichtig.
Naja, bei mir ziehen sich die 24 Std bereits über einen Zeitraum von 6 Jahren.