24-09-2019, 23:23
(24-09-2019, 22:58)IPAD3000 schrieb: Also bei der Verfahrenskostenhilfe muss ich widersprechen. Die hab ich trotz Heirat in 2014 seither immer bekommen. Hängt sehr vom Einkommen und daraus fiktiv resultierendem Familienunterhalt ab.
Das ist immer weiter abgeschmolzen worden. Früher war es eindeutig, weil sich Ehegatten kein Bargeld schulden, sondern der Unterhaltsanspruch der Ehegatten richtet sich vielmehr auf Wohnung, Verpflegung, Bekleidung und Versicherung.
Mittlerweile haben wir § 1360 a Abs. 4 BGB, der immer weiter ausgelegt wird und der nächste Schritt zur weiteren Abschmelzung ist schon geplant.
"Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist."