25-09-2019, 00:40
Ja, ist mir bekannt. Aber hier wird von „vorschießen“ geredet. Dies setzt natürlich voraus, dass der unbeteiligte Ehepartner auch eine reele Chance hat, den Vorschuss zu Lebzeiten zurück ersetzt zu bekommen. Gerade da ich in Gütertrennung lebe, stößt diese Formulierung dann an ihre Grenzen, wenn (bei mir) bereits Überschuldung besteht, zudem Altersarmut mit Renteneintritt nicht nur droht, sondern faktisch nicht mehr zu verhindern ist. Ich musste mich diesbezüglich zwar dieser Argumentation noch nicht bedienen, doch sollte es möglich sein, ebenso einem Vorschuss zu widersprechen.