25-09-2019, 09:09
Also sind auch bei dir die Ansprüche durchaus geltend gemacht worden. Dafür ist keine Vollstreckung und kein Gerichtsverfahren und kein Titel nötig, die Auskunftsfrage reicht. Solltest du unverhofft zu Geld kommt, z.B. weil du erbst, können und werden die sich Unterhalt ab erster Auskunft holen.