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Forderungen Jugendamt / Beistandschaft
#2
(25-09-2019, 15:36)Mix schrieb: Hat sie wirklich das Recht, meinen Arbeitsvertrag zu sehen

So schnell verduftet der angeblich weltbeste deutsche Datenschutz, was? :-)
Ein Arbeitsvertrag muss nur vorgelegt werden, wenn durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers die tatsächliche Höhe der insgesamt bezogenen Einkünfte nicht ausreichend belegt wird. Wenn in deinen Lohnnachweisen Lohnbestandteile fehlen also. Fehlen keine, so lass dir eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit der Aussage ausstellen, dass keine fehlen.

Auskunft geben musst du für die vergangenen 12 Monate.
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RE: Forderungen Jugendamt / Beistandschaft - von p__ - 25-09-2019, 16:51

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