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Forderungen Jugendamt / Beistandschaft
#3
+++++++++++++Ich habe hier mal gelesen, dass die netten Damen nämlich nur alle 2 Jahre nach den Lohnabrechnungen verlangen dürfen. So könnte ich also zwei Jahre lang nur den Mindestunterhalt zahlen, obwohl ich deutlich mehr hätte und mehr zahlen müsste (stimmt meine Logik oder können die Damen mich trotzdem noch nachträglich zur Tasche bitten?)++++++++++

Deine Logik stimmt nicht ganz. Denn Du bist durchaus verpflichtet Änderungen in Deinen Verhältnissen anzugeben. Und bei einer Verdoppelung Deines Einkommens ist das wohl fraglos. Hast Du einen existierenden Unterhaltstitel? So wie sich das liest wohl eher nicht? Dann können die zumindest für die Vergangenheit nichts mehr einfordern.
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RE: Forderungen Jugendamt / Beistandschaft - von Gast1969 - 25-09-2019, 17:18

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