(25-09-2019, 17:18)Gast1969 schrieb: Denn Du bist durchaus verpflichtet Änderungen in Deinen Verhältnissen anzugeben.
Nö, muß er nicht.
Jedenfalls nicht ohne konkrete Aufforderung. Er ist mitnichten dazu verpflichtet, auf nach der Abgabe der Auskunft eintretende Einkommenserhöhungen von sich aus hinzuweisen.
Zu allem anderen hat p das Notwendige geschrieben.