25-09-2019, 17:46
Ich würde darauf verweisen, dass du lediglich verpflichtet bist, deine Lohnabrechnungen und nach Jahresende den EkSt-Bescheid vorzulegen. Sie möchten dir bitte die Rechtsgrundlage für deren Anliegen nennen. Zugleich packst du eine ordentliche Auskunft der vergangen 12 Monate nebst eben dieser (vermutlich alten) Steuererklärung und - nicht vergessen - eine von dir rechtsverbindlich gezeichnetes Bestandsverzeichnis bei (Auflistung der anliegenden Belege, Auflistung unterhaltsmindernder Posten, Summe des verbleibenden unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens) bei und weist darauf hin, damit hättest du Auskunft gemäß §1605 BGB vollständig erteilt. Von weiteren Beleganforderungen mögen diese daher bitte absehen. Vielleicht noch der Hinweis, dass die Weitergabe des Arbeitsvertrages gegen deine dur auferlegten Verschwiegenheitspflichten eben in diesem Vertrag verstoßen würde, wenn sich den solch eine Klausel dortdrin (wie üblich) befinden sollte.