25-09-2019, 18:24
(25-09-2019, 17:35)Simon ii schrieb:(25-09-2019, 17:18)Gast1969 schrieb: Denn Du bist durchaus verpflichtet Änderungen in Deinen Verhältnissen anzugeben.
Nö, muß er nicht.
Jedenfalls nicht ohne konkrete Aufforderung. Er ist mitnichten dazu verpflichtet, auf nach der Abgabe der Auskunft eintretende Einkommenserhöhungen von sich aus hinzuweisen.
Zu allem anderen hat p das Notwendige geschrieben.
Hmm, also mir hat man erst neulich noch vorgeworfen, man hätte die Lohnpfändung gegen mich ja nur veranlasst, da ich eben Änderungen in meinem Einkommen nicht angegeben hätte - neben meiner damaligen Arbeitsaufnahme hätte ich im folgenden ja auch nicht über meine Lohnerhöhungen informiert etc.