Ich habs mal so verpackt:
Sehr geehrte Frau XY,
aufgrund der mir grob bekannten Einkommensverhältnisse auch der Kindesmutter gehe ich von einem Förderbetrag in maximaler Höhe für meine Tochter aus. Hieraus resultiert, dass mir meine Tochter im Gegenzug einen Titelverzicht ab Studiumsbeginn zu erklären hat, da damit ihr Unterhaltsbedarf gemäß Düsseldorfer Tabelle voll gedeckt ist.
Leider versperrt diese sich diesbezüglich vehement. Sie verweigert die Herausgabe des Titels, bzw. mir den Verzicht mit Studiumsbeginn zu erklären, trotz anwaltlich dreimaliger Aufforderung.
Somit besteht Anlass, den Antrag auf Ausbildungsförderung ihrerseits nochmals zu hinterfragen. Denn solange von meiner Tochter auf meiner Seite weiter Unterhaltsansprüche in bisheriger Höhe gesehen werden, diese jederzeit bei mir vollstreckt werden könnten, ob erfolgreich oder nicht, kassiert meine Tochter doppelt ab. Zumindest laufen Unterhaltsrückstände zu ihren Gunsten auf, dessen Realisierung sie wohl nicht als unmöglich ansieht, denn ansonsten hätte sie den Titelverzicht sicherlich erklärt. Ich denke, sie spekuliert auf das baldige Ableben meiner betagten Mutter und ein hieraus resultierendes Erbe.
Solange dem so ist, hätte meine Tochter allenfalls Anspruch auf Ausbildungsvorschuss gehabt. Ihr Antrag auf Ausbildungsförderung ist unter den gegeben Umständen in meinen Augen nicht statthaft, solange diese auf Ansprüche mir gegenüber nicht zeitgleich verzichten mag.
So sehr ich auch meiner Tochter das Studium gönne, in dem Moment, wo ich sehe, dass hier versucht wird zweischienig zu kassieren, bleibt mir nichts anderes übrig, als sie darüber in Kenntnis zu setzen. Was Sie daraus machen, liegt ganz in ihrem Ermessen. Ich bin meiner Verantwortung nachgekommen, ihnen die Sachlage zur Kenntnis zu bringen. Schließlich geht es hier um Steuergelder, welche womöglich zu Unrecht abgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Auf die Reaktion bin ich gespannt.
Sehr geehrte Frau XY,
aufgrund der mir grob bekannten Einkommensverhältnisse auch der Kindesmutter gehe ich von einem Förderbetrag in maximaler Höhe für meine Tochter aus. Hieraus resultiert, dass mir meine Tochter im Gegenzug einen Titelverzicht ab Studiumsbeginn zu erklären hat, da damit ihr Unterhaltsbedarf gemäß Düsseldorfer Tabelle voll gedeckt ist.
Leider versperrt diese sich diesbezüglich vehement. Sie verweigert die Herausgabe des Titels, bzw. mir den Verzicht mit Studiumsbeginn zu erklären, trotz anwaltlich dreimaliger Aufforderung.
Somit besteht Anlass, den Antrag auf Ausbildungsförderung ihrerseits nochmals zu hinterfragen. Denn solange von meiner Tochter auf meiner Seite weiter Unterhaltsansprüche in bisheriger Höhe gesehen werden, diese jederzeit bei mir vollstreckt werden könnten, ob erfolgreich oder nicht, kassiert meine Tochter doppelt ab. Zumindest laufen Unterhaltsrückstände zu ihren Gunsten auf, dessen Realisierung sie wohl nicht als unmöglich ansieht, denn ansonsten hätte sie den Titelverzicht sicherlich erklärt. Ich denke, sie spekuliert auf das baldige Ableben meiner betagten Mutter und ein hieraus resultierendes Erbe.
Solange dem so ist, hätte meine Tochter allenfalls Anspruch auf Ausbildungsvorschuss gehabt. Ihr Antrag auf Ausbildungsförderung ist unter den gegeben Umständen in meinen Augen nicht statthaft, solange diese auf Ansprüche mir gegenüber nicht zeitgleich verzichten mag.
So sehr ich auch meiner Tochter das Studium gönne, in dem Moment, wo ich sehe, dass hier versucht wird zweischienig zu kassieren, bleibt mir nichts anderes übrig, als sie darüber in Kenntnis zu setzen. Was Sie daraus machen, liegt ganz in ihrem Ermessen. Ich bin meiner Verantwortung nachgekommen, ihnen die Sachlage zur Kenntnis zu bringen. Schließlich geht es hier um Steuergelder, welche womöglich zu Unrecht abgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Auf die Reaktion bin ich gespannt.