27-09-2019, 02:31
@IPAD3000
Ziemlich dumme Idee. Ggf. entzieht ihr das Bafög-Amt die Unterstützung und sie versucht dann den Titel zu vollstrecken. Der korrekte Weg wäre, auf die Herausgabe des Titels zu klagen. Die Tochter muss dann die Prozesskosten übernehmen und das Bafög-Amt bleibt aussen vor. Da aber Eltern unabhängiges Bafög nur in Ausnahmefällen gewährt wird, kann es sein dass der Sprössling gar keinen oder nur verminderten Anspruch auf Bafög hat (Details hier: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ ). Es liegt aber bei der Tochter das zu klären. Ich würde vermuten, dass Papa zahlen muss.
Ziemlich dumme Idee. Ggf. entzieht ihr das Bafög-Amt die Unterstützung und sie versucht dann den Titel zu vollstrecken. Der korrekte Weg wäre, auf die Herausgabe des Titels zu klagen. Die Tochter muss dann die Prozesskosten übernehmen und das Bafög-Amt bleibt aussen vor. Da aber Eltern unabhängiges Bafög nur in Ausnahmefällen gewährt wird, kann es sein dass der Sprössling gar keinen oder nur verminderten Anspruch auf Bafög hat (Details hier: https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ ). Es liegt aber bei der Tochter das zu klären. Ich würde vermuten, dass Papa zahlen muss.
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