27-09-2019, 09:53
Thread mit identischem Fall und Thema zusammengelegt. Wie es Nappo schon sagte: "Nicht zu verhindern sein, dürfte eine Unterhaltsabänderungsklage bzw. der Antrag auf Herausgabe des Titels.". Und dabei Vorsicht, unbezahlte Schulden des Titels führen dazu, dass du nur die Titelhöhe herunterklagen kannst (auch auf Null bei entsprechenden Voraussetzungen), aber die Auslieferung des Titels kannst du nicht fordern. Denn der Titel ist das Werkzeug, um die unbestrittenen Alterschulden noch einzuziehen.
Ich würde wirklich den direkten Weg gehen. Alles andere verzögert nur, macht mehr Schaden und führt zu nichts.
Ich würde wirklich den direkten Weg gehen. Alles andere verzögert nur, macht mehr Schaden und führt zu nichts.