29-09-2019, 12:23
Ziemlich oft hört oder liest man das Unterhaltspflichtige und/oder Unterhaltsschuldner unter den Mindestunterhalt von gegenwärtig 1080,- gepfändet werden.
Von der allgegenwärtigen richterlichen Willkür abgesehen, würden mich die Grundlagen, juristisch gestützte Handhabe usw. für ein derartiges Vorgehen interessieren.
Mindestunterhalt sollte ja theoretisch nicht umsonst so heißen.
Soweit ich mich zu erinnern glaube beläuft sich ja auch der generelle Pfändungsfreibetrag bei jeglichen Schulden ebenfalls bei 1080,-.
Davon abgesehen ist es nur schwer vorstellbar das sich Leute finden die für weniger morgens um 6 aufstehen um mindestens 8 Stunden zu arbeiten und dann auf Hartz Niveau leben zu müssen.
Von der allgegenwärtigen richterlichen Willkür abgesehen, würden mich die Grundlagen, juristisch gestützte Handhabe usw. für ein derartiges Vorgehen interessieren.
Mindestunterhalt sollte ja theoretisch nicht umsonst so heißen.
Soweit ich mich zu erinnern glaube beläuft sich ja auch der generelle Pfändungsfreibetrag bei jeglichen Schulden ebenfalls bei 1080,-.
Davon abgesehen ist es nur schwer vorstellbar das sich Leute finden die für weniger morgens um 6 aufstehen um mindestens 8 Stunden zu arbeiten und dann auf Hartz Niveau leben zu müssen.