30-09-2019, 10:15
(29-09-2019, 20:19)p__ schrieb: Arbeite doch Teilzeit, Einkommen auf Pfändungsgrenze.
Wie das? Durch die auferlegte gesteigerte Erwerbsobliegenheit hätte Teilzeit arbeiten meiner Logik nach eine Verurteilung zu fiktivem Unterhalt mit real eintreibbaren Schulden und eventuell eine Straffanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§170) zur Folge.