30-09-2019, 12:46
Moin,
Sie kann keinen Unterhaltsanspruch ableiten.
§1602 [font=Verdana,](1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten[/font]
[font=Verdana,]Mit 250.00,-€ im Nacken ist sie wohl eher nicht bedürftig.[/font]
(30-09-2019, 12:20)PeterMaier100 schrieb: Der Mann möchte das Haus behalten und bezahlt seiner Frau 250.000 € aus.
Kann diese nun von den 3.000 € anteilig Unterhaltsansprüche ableiten?
Sie kann keinen Unterhaltsanspruch ableiten.
§1602 [font=Verdana,](1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten[/font]
[font=Verdana,]Mit 250.00,-€ im Nacken ist sie wohl eher nicht bedürftig.[/font]