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Doppelte Zahlung bei Immobilien
#3
(30-09-2019, 12:46)sturkopp schrieb: Sie kann keinen Unterhaltsanspruch ableiten. 
§1602 [font=Verdana,](1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten[/font]


[font=Verdana,]Mit 250.00,-€ im Nacken ist sie wohl eher nicht bedürftig.[/font]

Danke Dir, mir geht es eher um das "theoretische" Modell.
Weil es kann ja sein, nach 5 Jahren hat sie kein Geld mehr und kommt dann an.
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RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von PeterMaier100 - 30-09-2019, 12:55
RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von Theo - 30-09-2019, 19:10
RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von Theo - 30-09-2019, 20:31

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