30-09-2019, 12:55
(30-09-2019, 12:46)sturkopp schrieb: Sie kann keinen Unterhaltsanspruch ableiten.
§1602 [font=Verdana,](1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten[/font]
[font=Verdana,]Mit 250.00,-€ im Nacken ist sie wohl eher nicht bedürftig.[/font]
Danke Dir, mir geht es eher um das "theoretische" Modell.
Weil es kann ja sein, nach 5 Jahren hat sie kein Geld mehr und kommt dann an.