30-09-2019, 19:10
(30-09-2019, 12:20)PeterMaier100 schrieb: Die Ehefrau ist Hausfrau und hat keinen Job.
Kann diese nun von den 3.000 € anteilig Unterhaltsansprüche ableiten?
Der Mann würde in diesem Fall doppelt bezahlen, kann das sein?
Zugewinn und Unterhalt sind zwei getrennte Ansprüche.
Ersteres ist die Aufteilung des in der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens.
Zweiteres ist auf Deine (gegenwärtigen bzw. zukünftigen) Einnahmen gerichtet. Und diesbezüglich zählen Mieteinnahmen genauso wie Zinserträge oder Arbeitseinkommen.
Somit ist die Antwort: Ja, das kann sein.