30-09-2019, 20:31
(30-09-2019, 19:50)Alles-durch schrieb: Ich kann Dir nur empfehlen die Auszahlungen dahingehend anzupassen also zeitlich zu strecken statt eine Einmalsumme auf den Tisch zu legen.
Sehr schlauer Vorschlag. Würdest Du jemanden 250.000 zinsloses Darlehen ohne Sicherheit geben? Genau das würde aber seine Ex tun, wenn sie sich auf den Deal einlässt.
Es steht nun einmal nicht in seiner Macht, auf welche Weise er den Vermögensausgleich macht. Mit dem Scheidungsurteil wird der zur vollstreckbaren Forderung.