30-09-2019, 21:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-09-2019, 21:23 von PeterMaier100.)
(30-09-2019, 19:50)Alles-durch schrieb: Hast Du mal darüber nachgedacht der Ex den Zugewinn als monatliche Rente zu zahlen oder die mietfrei zu stellen bspw. dauerhaftes Wohnrecht.
Ob eine Hausfrau in der Lage ist das Geld zusammen zu halten oder gut anzulegen möchte ich mal in Frag stellen.
Der Einmalbetrag wird vermutlich irgendwann weg sein und dann fühlt die sich gezockt, weil Du dann angeblich viel zu billig aus der Nummer raus gekommen bist - egal wieviel Du zahlst.
Meine Erfahrung ist, dass mit Frauen leider keine Dauerabmachungen möglich sind. Das war dann hinterher ganz anders gemeint und die will dann mehr haben. Selbst wenn Du es schriftlich fixierst, stand die dann unter Druck oder hat es nicht verstanden oder es war anders gemeint oder oder oder
Frauen denken auch ganz anders. Da geht es oftmals darum was die brauchen um dauerhaft "normal" weiter zu leben. Was für Deine "normal" ist, wirst Du am besten wissen.
Ich kann Dir nur empfehlen die Auszahlungen dahingehend anzupassen also zeitlich zu strecken statt eine Einmalsumme auf den Tisch zu legen.
Da hast Du vollkommen recht, wenn sie mitspielt, werde ich das so machen.
Das Gute derzeit ist, dass ich gerade sehr viele Schulden habe. Ich bezahle meine Schulden auch bewusst nicht sondern nur das Objekt, welches sie bekommen soll.
Im Fall der Fälle hat sie also ein bezahltes Objekt und ich den Rest mit Schulden. Ich denke, damit habe ich eine gute Verhandlungsbasis.
(30-09-2019, 16:19)Einszweidrei schrieb: Sämtliche deiner Überlegungen sind zum Scheitern verurteilt. Auch die aus dem anderen Thread.
Alles was du meinst gerichtsfest mit Notaren und Anwälten festgezurrt zu haben, wird dir vor Gericht als
sittenwidrig um die Ohren geschlagen. Laut unserem GG steht die Mutter unter dem Schutz der Gesellschaft. Schutz bedeutet hier Zuführung von Unterhalt. Und dies natürlich von dem Mann.
Eine kleine Ergänzung noch:
Ich habe mich hier intensiv anwaltlich von Spezialisten beraten lassen.
Das gibt mir insofern Sicherheit, dass ich im Fall der Fälle die Anwälte auf Schadensersatz verklagen könnte.
Ein Beweis ist hierbei sehr einfach zu führen.
Also ein weiteres "Sicherheitspolster".
(30-09-2019, 20:31)Theo schrieb: Sehr schlauer Vorschlag. Würdest Du jemanden 250.000 zinsloses Darlehen ohne Sicherheit geben? Genau das würde aber seine Ex tun, wenn sie sich auf den Deal einlässt.
Es steht nun einmal nicht in seiner Macht, auf welche Weise er den Vermögensausgleich macht. Mit dem Scheidungsurteil wird der zur vollstreckbaren Forderung.
Richtig, aber ich kann es zumindest versuchen.