01-10-2019, 13:16
Die Frage ist falsch gestellt:
In einem ersten Schritt gilt die Frage: kann man sich einem Zugewinnausgleich verweigern? Hier die typische Antwort: Nein
Die nächste Frage lautet dann: kann die Ex nach Jahren, in denen sie ihr eigenes Vermögen verpasst hat, weiterhin Unterhalt fordern?
Hier die typische Antwort: es kommt drauf an
Gibt es Gründe für einen Unterhalt? Oder ist die Unterhaltskette mehr als ein Jahr lang gerissen.
Betreuungsunterhalt
Aufstockungsunterhalt
Ehegattenunterhalt
Da kannst du mal recherchieren.
Wenn Sie keine Kinder mehr betreut dann dürften nach einigen Jahren sämtliche „Unterhaltsketten“ gerissen sein.
In einem ersten Schritt gilt die Frage: kann man sich einem Zugewinnausgleich verweigern? Hier die typische Antwort: Nein
Die nächste Frage lautet dann: kann die Ex nach Jahren, in denen sie ihr eigenes Vermögen verpasst hat, weiterhin Unterhalt fordern?
Hier die typische Antwort: es kommt drauf an
Gibt es Gründe für einen Unterhalt? Oder ist die Unterhaltskette mehr als ein Jahr lang gerissen.
Betreuungsunterhalt
Aufstockungsunterhalt
Ehegattenunterhalt
Da kannst du mal recherchieren.
Wenn Sie keine Kinder mehr betreut dann dürften nach einigen Jahren sämtliche „Unterhaltsketten“ gerissen sein.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)