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Doppelte Zahlung bei Immobilien
#16
(30-09-2019, 21:33)Alles-durch schrieb: @Theo
es war so gemeint, dass der Ex geeignete Angebote gemacht werden bei denen der Zugewinn den Unterhaltsbedarf mindert. Bspw. über ein Wohnrecht. Das mindert dann den Bedarf, weil die Ex keine Miete zahlen muss. Oder wenn sie eine Wohnung statt der 250.000 bekommt hat sie selbst Einkommen aus Miete.
Umgekehrt läuft es ja genauso. Wenn PeterMaier100 seine Immobilien verkaufen würde, dann hätte er auch keine Mieteinnahmen, was den Unterhalt reduzieren würde.

Vielen Dank, ist eine sehr gute Argumentation.
Damit kann ich pokern, wenn sie sich für die monatliche Variante entscheidet hat sie zudem den Vorteil, dass die Immobilien für die Kinder gerettet sind.
Also dauerhaftes Einkommen plus gesichertes Erbe.

Wenn Sie einmalig Geld bekommt ist halt die Frage, wie lange sie damit auskommt.





(01-10-2019, 10:36)Alles-durch schrieb: Ohne jemanden hier im Forum zu nahe treten zu wollen, aber einfach die Empfehlung zu geben Immobilien zu verkaufen, ist etwas kurz gesprungen. Wer Vermögen hat, der weiß, dass wir in einer Vermögenspreisblase leben.
D.h. das tägliche Leben ist deflationiert, während die Anlagewerte inflationiert sind. Was sollte er also mit dem Geld aus dem Verkauf machen?

Das ist genau mein Problem.
Ich habe dann einmalig Geld, aber was nützt mir das? Meine Kalkulation war immer der Ertrag aus den monatlichen Mieteinnahmen, das sollte bis Lebensalter 120 Jahre reichen. Dann bekommen die Objekte die Kinder.

(01-10-2019, 10:36)Alles-durch schrieb: Die einzige Empfehlung die man Dir aus der ferne und ohne Kenntnis Deiner Immobilien geben kann, lieber PeterMaier100, ist dass Du mit fremdvermieteten Immobilien nicht zu stark geleveragend seien solltest. Auch wenn die Zinsen niedrig sind, weiß niemand in was für einer Welt wir in 5 Jahren leben.

Richtig, das ist kalkuliert.
Ich könnte einen Zins in Höhe von über 10% verkrafte, darüber wird es dann problematisch.

(01-10-2019, 10:36)Alles-durch schrieb: Denk also nochmal darüber nach, ob Du die Trennung nutzen willst, um Dich zu entschulden oder weiter zu verschulden. Irgendwann wird jemand auf die Idee kommen, zu sagen: "Mit unseren negativ verzinsten Sparkonten haben wir Deinen Immobiliekredit subventioniert. Gib uns das Geld wieder zurück."

Hier ist der Fall für mich klar: Soviele Objekte kaufen wie möglich.
Schulden spielen für mich in diesem Zusammenhang keine Rolle, da die Investitionen sich selber tragen.
Und wenn alles platzt dann ist es so, dann lohnt es sich wenigstes.

(01-10-2019, 10:36)Alles-durch schrieb: ....und ganz ehrlich. Du musst auch nichts vererben oder vermögend sterben. Du hast Deinen Kindern eine schöne Kindheit und den Brutkasten bezahlt, den Du auch zukünftig alimentieren musst.

Das ist richtig, aber ein Zusatzspekt.
Wenn ich es schaffe, dass die Kinder davon profitieren ist es super.
Wenn nicht, schade. Aber kein Beinbruch.





(01-10-2019, 13:16)CheGuevara schrieb: Die Frage ist falsch gestellt:
In einem ersten Schritt gilt die Frage: kann man sich einem Zugewinnausgleich verweigern? Hier die typische Antwort: Nein
Die nächste Frage lautet dann: kann die Ex nach Jahren, in denen sie ihr eigenes Vermögen verpasst hat, weiterhin Unterhalt fordern?
Hier die typische Antwort: es kommt drauf an
Gibt es Gründe für einen Unterhalt? Oder ist die Unterhaltskette mehr als ein Jahr lang gerissen.
Betreuungsunterhalt
Aufstockungsunterhalt
Ehegattenunterhalt
Da kannst du mal recherchieren.
Wenn Sie keine Kinder mehr betreut dann dürften nach einigen Jahren sämtliche „Unterhaltsketten“ gerissen sein.

Stimmt, danke Dir.
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RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von Theo - 30-09-2019, 19:10
RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von Theo - 30-09-2019, 20:31
RE: Doppelte Zahlung bei Immobilien - von PeterMaier100 - 01-10-2019, 16:34

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