24-10-2019, 21:02
Die Einkommensauskunft, die im Rahmen des Verfahrenskostenhilfeantrags zu geben ist, hat nichts mit den Einnahmen der letzten fünf Jahre zu tun. Für die Verfahrenskostenhilfe sind nur Einnahmen und Vermögen der Gegenwart relevant.
Die Prüfung, die der Richter jetzt macht dreht sich um die Erfolgsaussichten des Antrages. Da wird geprüft, ob der Antrag mutwillig ist, ob überhaupt Erfolgschancen bestehen. Die Fragen, die da jetzt kommen werden dir sowieso präsentiert werden. Auch wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wird das der Inhalt der Verhandlung sein.
Von da her solltest du froh sein, wenn das jetzt bereits relevant ist. Schaffst du es nicht, Erfolgsaussichten herzustellen, endet alles kostenfrei und du kannst dir in Ruhe überlegen, ob du es nochmal anders anfängst. Im Gegensatz zur Verfahrenkostenhilfe stellt sich beim Ehegattenunterhalt schon die Frage, wie die Vergangenheit der letzten Jahre lief, abhängig davon wie deine Argumentation ist, den eigentlich unbegrenzten Ehegattenunterhalt auf Null zu setzen.
Die Prüfung, die der Richter jetzt macht dreht sich um die Erfolgsaussichten des Antrages. Da wird geprüft, ob der Antrag mutwillig ist, ob überhaupt Erfolgschancen bestehen. Die Fragen, die da jetzt kommen werden dir sowieso präsentiert werden. Auch wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wird das der Inhalt der Verhandlung sein.
Von da her solltest du froh sein, wenn das jetzt bereits relevant ist. Schaffst du es nicht, Erfolgsaussichten herzustellen, endet alles kostenfrei und du kannst dir in Ruhe überlegen, ob du es nochmal anders anfängst. Im Gegensatz zur Verfahrenkostenhilfe stellt sich beim Ehegattenunterhalt schon die Frage, wie die Vergangenheit der letzten Jahre lief, abhängig davon wie deine Argumentation ist, den eigentlich unbegrenzten Ehegattenunterhalt auf Null zu setzen.